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   OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10   

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OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10 (https://dejure.org/2011,7757)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2011 - 2 A 939/10 (https://dejure.org/2011,7757)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 2 A 939/10 (https://dejure.org/2011,7757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsJAPO 2006 § 54 Abs. 2 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zur zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; Beeinträchtigung des Prüflings bei der Wiederholung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung durch den Tod des Großvaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SächsJAPO § 54 Abs. 2 S. 1
    Zulassung zur zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; Beeinträchtigung des Prüflings bei der Wiederholung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung durch den Tod des Großvaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Tod nahestehender Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 818
  • DÖV 2011, 858
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    Dieses wertende Element und die Komplexität der zu treffenden Entscheidung rechtfertigen es, dem Prüfer bei der Bewertung einer Prüfungsleistung einen Bewertungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. April 1991, NJW 1991, 2005, 2007).
  • OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08

    Keine rügelose Übernahme des Nichtbestehensrisikos eines Prüflings bei vorherigem

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 4 S 1684/95

    Prüfungsrecht: Geltendmachung eines besonderen Härtefalls im nachhinein ist nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    Die Nachprüfung der einzelnen Voraussetzungen kann vom Gericht in einem erheblich größeren Umfang nachvollzogen werden, als dies bei Prüfungsentscheidungen selbst der Fall ist (BVerwG, Beschl. v. 8. März 1963 - VII B 90.61 -, juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 08.02.1989 - 6 TG 4046/88

    Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung im Ausnahmefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    23 Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals der "außergewöhnlichen Belastung" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. Senatsurt. a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 - IX 804/79 -, juris [Ls.]; OVG NRW a. a. O. Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989, NVwZ-RR 1989, 371; a. A.: BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 198: "prüfungsähnliche Entscheidung").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1993 - 22 A 3246/92

    Zweite Wiederholungsprüfung; Begründeter Ausnahmefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    Allgemeine soziale Gesichtspunkte oder Konfliktlagen mit Dauercharakter müssen außer Betracht bleiben (vgl. Senatsurt. a. a. O.; VGH BW a. a. O., HessVGH, Urt. v. 22. Februar 1985 - 6 UE 2793/84 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 26. November 1993 - 22 A 3246/92 -).
  • OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 A 381/10

    Zweite Juristische Staatsprüfung, Zweite Wiederholung, unverzüglich

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    13 Auf den Antrag des Klägers hat der Senat die Berufung mit Beschluss vom 1. Dezember 2010 - 2 A 381/10 - auf der Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen offener Erfolgsaussichten zugelassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1990 - 1 A 2281/89

    Begründeter Ausnahmefall; Bundeslaufbahnverordnung; Zweite Wiederholung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    24 Eine außergewöhnliche Belastung, die eine zweite Wiederholung der Prüfung rechtfertigt, kann gegeben sein, wenn der Prüfling während der Prüfung wegen des Todes einer nahestehenden Person Belastungen ausgesetzt gewesen ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 3. Mai 1990 - 1 A 2281/89 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.01.1989 - 7 CE 88.3403
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    23 Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals der "außergewöhnlichen Belastung" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. Senatsurt. a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 - IX 804/79 -, juris [Ls.]; OVG NRW a. a. O. Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989, NVwZ-RR 1989, 371; a. A.: BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 198: "prüfungsähnliche Entscheidung").
  • VGH Hessen, 22.02.1985 - 6 UE 2793/84
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
    Allgemeine soziale Gesichtspunkte oder Konfliktlagen mit Dauercharakter müssen außer Betracht bleiben (vgl. Senatsurt. a. a. O.; VGH BW a. a. O., HessVGH, Urt. v. 22. Februar 1985 - 6 UE 2793/84 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 26. November 1993 - 22 A 3246/92 -).
  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10

    Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen

    Sie zielt darauf ab, dem Prüfungsbewerber eine zweite Wiederholung der Prüfung einzuräumen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris und v. 16. Juni 2011 - 2 A 939/10 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).

    Allgemeine soziale Gesichtspunkte oder Konfliktlagen mit Dauercharakter müssen außer Betracht bleiben (vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 u. v. 16. Juni 2011 a. a. O.; VGH BW a. a. O., HessVGH, Urt. v. 22. Februar 1985 - 6 UE 2793/84 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 26. November 1993 - 22 A 3246/92 -).

    Dies gilt aber nur für die nächsten Angehörigen, wie z. B. Eltern oder Kinder (Verwandte ersten Grades) oder Ehegatten (Senatsurt. v. 16. Juni 2011 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 13.06.2022 - 2 B 143/22

    Zweite Wiederholungsprüfung; besondere Härte

    Sie zielt darauf ab, dem Prüfungsbewerber eine zweite Wiederholung der Prüfung einzuräumen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass sein bisheriges Versagen in einer Ausnahmesituation wesentlich auch auf atypische leistungsmindernde Umstände zurückzuführen ist, die er nicht oder nur in geringerem Maße zu vertreten hat (Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris und v. 16. Juni - 2 A 939/10 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 13. März 1996 - 4 S 1684/95 -, juris).
  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 2 B 263/18

    Beamter; Polizeianwärter; Wiederholungsprüfung; Hochschulrecht

    Schließlich sei unter Anwendung der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 16. Juni 2011 - 2 A 939/10 -, juris) kein Härtefall gegeben, der auf Grundlage von § 45 Abs. 2 Satz 2 SächsAPOPol zu einem Anspruch führen würde.4 Der Antragsteller trägt mit seiner Beschwerde vor, dass entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts mehrere Verfahrensfehler (Verstoß gegen die Chancengleichheit, fehlerhafte Prüferbestellung), vorlägen.
  • OVG Sachsen, 29.11.2012 - 2 B 374/12

    Zweite Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, außergewöhnliche

    Dabei obliegt es dem Antragsteller, die Umstände darzulegen, die ausnahmsweise auf eine außergewöhnliche Belastung schließen lassen (vgl. Senatsurt. v. 16. Juni 2011 - 2 A 939/10 -, juris Rn. 24).
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